Anwendungsbereich der Pauschalierungsverordnung …
Die Zulässigkeit der pauschalen Gewinnermittlung (Voll- oder Teilpauschalierung) richtet sich nach dem zum 31. Dezember eines Jahres festgestellten Einheitswert. Insbesondere in den Grenzbereichen der Pauschalierung sollte bereits unterjährig eine genaue Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen der Pauschalierungsverordnung vorgenommen werden.